Wichtige Information aus dem LSB Vorstand
Sehr geehrte Damen und Herren,
ein aktuell vom Bundesfinanzhof (BFH) veröffentlichtes Urteil (BFH-2025-13.11.2025-VR4/23) zur Umsatzbesteuerung von Mitgliedsbeiträgen führt zu Unsicherheit in unseren Sportvereinen. Der DOSB hat die Thematik in einer kurzfristig anberaumten Sondersitzung seiner AG Gemeinnützigkeit erörtert. Die Experten kamen zu folgender Einschätzung: Zunächst ist festzustellen, dass das Urteil keine Grundsatzentscheidung, sondern lediglich eine Zurückweisung einer Einzelfallentscheidung an das zuständige Finanzgericht darstellt. Da nun wiederholt ein BFH-Urteil für Verunsicherung in den Vereinen sorgt, wird der DOSB umgehend von der Politik und der Finanzverwaltung die zeitnahe Herbeiführung einer Rechtssicherheit schaffenden gesetzlichen Regelung zur Umsatzbesteuerung der Mitgliedsbeiträge von gemeinnützigen Vereinen einfordern. Da das Urteil nicht nur Sportvereine, sondern alle gemeinnützigen Vereine betrifft, wird der DOSB seine Aktivitäten auch gemeinsam mit dem Bündnis für Gemeinnützigkeit abstimmen.
Der Vorstandvorsitzende des DOSB, Otte Fricke, hat im Rahmen der Ständigen Konferenz der Landessportbünde Anfang März erklärt, dass die ersten Gespräche bereits geführt worden sind, eine rasche Lösung aber nicht zu erwarten ist. Eine zugehörige Eingabe an das Bundesministerium der Finanzen wurde seitens des DOSB zwischenzeitlich bereits getätigt.
Der LSB Niedersachsen wird das auf Bundesebene zu entscheidende Thema weiter begleiten.
Freundliche Grüße
Reinhard Rawe
Vorstandsvorsitzender
